Beschuldigten am 9. August 2023 persönlich überbracht, Videos «20230121_213022» und «20230121_214007»). Sein Hinweis anlässlich der Berufungsverhandlung, nur nach seiner Katze Charly gerufen zu haben (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11), ist zufolge Widerspruchs zu seinen vorherigen Aussagen als Schutzbehauptung zu werten.