3.5. Vorfall vom 21. Januar 2023 3.5.1. 3.5.1.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten hinsichtlich des Vorfalls vom 21. Januar 2023 des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (Anklageziffer 4.1) schuldig gesprochen. Sie ist im Wesentlichen gestützt auf den Polizeirapport vom 31. Januar 2023, die Aussagen von C._____ sowie des Beschuldigten davon ausgegangen, dass der Beschuldigte C._____ am 21. Januar 2023 an deren Grundstücksgrenze schreiend adressiert und gefragt habe, wieso sie das mache und was sie davon habe, die Katze Charly nicht rauszulassen (vorinstanzliches Urteil E. 4.5, E. 4.8.4 und 4.12.3).