Ihm sei der Kragen geplatzt. Er habe aber nicht gedroht, sondern sie unter anderem gefragt, ob sie wolle, dass er sie umbringe und ob sie wolle, dass er ihr einen Gürtel um den Hals lege (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 11). Er habe sich so verhalten, wie wenn man einen Bären vertreiben müsse, er habe sich gross und laut gemacht (Protokoll der Berufungsverhandlung S.10 und 13).