Weiter gab sie Nebensächlichkeiten und ausgefallene Einzelheiten wieder insbesondere, dass es das erste Mal gewesen sei, dass er gerannt sei (UA act. 424 Ziff. 29). Die Strassenlampen hätten nicht mehr geleuchtet, sondern nur noch die Lampe im Treppenhaus des Beschuldigten (UA act. 424 Ziff. 29). Er habe die Stimme gewechselt und es sei gewesen, als wie wenn er mit Gott spreche (UA act. 424 Ziff. 29). Weiter sei der Beschuldigte retour fast die Treppe heruntergestürzt (UA act.