Danach sei der Beschuldigte in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 2023 um ca. 01:00 Uhr telefonierend zu ihr rübergekommen. Er habe zu der Person am Telefon gesagt, dass er zu sich gehen werde, einen Gurt hole und ihr diesen um den Hals lege und sie umbringen bzw. den Gurt zuziehen werde. Er sei danach wieder in seine Wohnung gegangen und als er um ca. 01:30 Uhr oder 02:30 Uhr wieder heruntergekommen sei, habe er eine Glasflasche in der Hand gehalten. Er sei zum Gartentürchen und schliesslich bis zu ihrer Haustüre gekommen und habe gesagt, er bringe sie um bzw. schlage ihre Köpfe ein. Sie habe Angst gehabt, dass er ihr etwas antue (Einvernahme vom 16. Januar 2023, UA act. 424 Ziff. 29;