3.4.3. 3.4.3.1. Mit der Vorinstanz ist auf die schlüssigen, nachvollziehbaren und widerspruchsfreien und damit glaubhaften Aussagen von C._____ zum Kerngeschehen hinsichtlich des Vorfalls in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 2023 (Einvernahmen vom 16. Januar 2023, UA act. 419 ff.; Einvernahme vom 2. März 2023, UA act. 547 ff.; Einvernahme an der Berufungsverhandlung, Protokoll der Berufungsverhandlung S. 8) abzustellen: