3.4. Vorfall vom 15./16. Januar 2023 3.4.1. 3.4.1.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten hinsichtlich des Vorfalls vom 15./16. Januar 2023 der mehrfachen Drohung (Anklageziffer 2.1) sowie der Beschimpfung (Anklageziffer 3.2) schuldig gesprochen. Sie ist im Wesentlichen gestützt auf die Aussagen von C._____ und die Aussagen des Beschuldigten davon ausgegangen, dass der Beschuldigte C._____ in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 2023 in Aussicht stellte, einen Gürtel um ihren Hals zu legen und zuzuziehen, rüberzukommen und sie umzubringen sowie rüberzukommen und ihren Sohn zu zerstören und ihre Seelen mitzunehmen (vorinstanzliches Urteil E. 4.5, E. 4.8.2 und E. 4.10.3).