_ ersichtlich ist – auch nicht unter Berücksichtigung eines langanhaltenden Konflikts. Im Übrigen unterlässt es der Beschuldigte, konkrete Hinweise für das Bestehen sinngemäss angerufener Rechtfertigungsgründe mit einem Mindestmass an Glaubhaftigkeit vorzubringen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1055/2017 vom 9. November 2017 E. 2.3.2).