Insofern damit sinngemäss vorgebracht wird, dass der Beschuldigte in Notwehr oder aufgrund eines Notstands gehandelt habe, zufolge einer Provokation von C._____ (Wegnahme der Katze Charly), kann ihm nicht gefolgt werden. So lag weder ein unmittelbarer Angriff bzw. eine unmittelbare Gefahr vor, noch konnte der Beschuldigte von einem bzw. einer solchen ausgehen, nachdem im Tatzeitpunkt ab 05:00 Uhr morgens und Stunden zuvor keine solche Provokation durch C._____ ersichtlich ist – auch nicht unter Berücksichtigung eines langanhaltenden Konflikts.