handelte (BGE 117 IV 270 E. 2c; Urteil des Bundesgerichts 6B_375/2023 vom 2. Oktober 2023 E. 3.2 mit Hinweisen). Daran ändern die an der Berufungsverhandlung eingereichten Schreiben der Vermieterin des Beschuldigten, einer anonymen Person, sowie der Verteidigerin an die Staatsanwältin, wonach C._____ und A._____ vorgeworfen wird, die Katze Charly hineingenommen zu haben oder Unruhe in der Nachbarschaft gestiftet zu haben, nichts (Beilagen zur Berufungsbegründung 1-3).