Er habe C._____ keine Angst machen wollen, sondern es mit Humor versucht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.). Infolge der auf den Videos aufgezeichneten und direkt an C._____ adressierten Drohung und Beschimpfung (vgl. oben) ist sein Hinweis, lediglich Fragen und keine Drohungen ausgesprochen zu haben, als reine Schutzbehauptung zu werten. Selbst der Beschuldigte geht in einem Video von sich selbst vom - 11 -