456 Ziff. 25). Mögliche Beschimpfungen wie Hure, Schlampe oder Fotze habe er, wenn dann nur zu sich selbst gesagt (Einvernahme vom 16. Januar 2023, UA act. 456 Ziff. 23). Anlässlich seiner Einvernahme vom 14. März 2023 ging er davon aus, gefragt zu haben, ob sie wolle, dass er die Katze heraushole und die Türe aufbreche. Er habe C._____ weder bedroht noch beschimpft (Einvernahme vom 14. März 2023, UA act. 583 Ziff. 37-44). An der Berufungsverhandlung ging er schliesslich davon aus, dass hinsichtlich dieses Vorfalls noch alles adäquat gewesen sei. Er habe C._____ keine Angst machen wollen, sondern es mit Humor versucht (Protokoll der Berufungsverhandlung S. 10 f.).