551 f. Ziff. 23-31, wobei sie nicht mehr wusste, mit welchen Worten der Beschuldigte sie beschimpft habe. Es sei unterste Schublade gewesen. Ohne Erwähnung, dass der Beschuldigte sie aufgefordert habe, die Katze Charly herauszugeben; vgl. Protokoll der Berufungsverhandlung S. 7, wonach er der Beschuldigte sie im Januar 2023 als Schlampe, dreckige Fotze, etc. bezeichnet habe ohne Datumszuordnung; durch C._____ erstellte Aufnahme, auf der der Beschuldigte zu hören ist in UA act. 600 «IMG_3888» 00:00 – 00:30, 05:15-05:25 mit der Äusserung «Ich chome do ine, ufe und bringe euch im Schlaf um» und in «IMG_3887», 03:20-03:23 mit der Äusserung «du Huere»).