in den frühen Morgenstunden des 14. Januar 2023 mit der Äusserung, er werde die Haustüre einschlagen und sie umbringen, den Tod in Aussicht gestellt habe, um sie dazu zu bringen, die Katze Charly herauszugeben, was ihm jedoch nicht gelungen sei. Abweichend von der in der Anklageschrift vorgeworfenen mehrfachen versuchten Nötigung erkannte die Vorinstanz zufolge Handlungseinheit auf eine einfache versuchte Tatbegehung (vorinstanzliches Urteil E. 4.5, E. 4.8.1 und E. 4.9.3). Der Beschuldigte habe C._____ weiter als «Hure», «Schlampe» und «Fotze» betitelt (vorinstanzliches Urteil E. 4.5, E. 4.8.3. und E. 4.11.3).