3.3. Vorfall vom 14. Januar 2023 3.3.1. 3.3.1.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten hinsichtlich des Vorfalls vom 14. Januar 2023 der versuchten Nötigung (Anklageziffer 1) sowie der Beschimpfung (Anklageziffer 3.1) schuldig gesprochen. Sie ist im Wesentlichen gestützt auf die Aussagen von C._____, die Aussagen des Beschuldigten sowie die Videoaufnahmen von C._____ vom 14. Januar 2023 davon ausgegangen, dass der Beschuldigte C._____ in den frühen Morgenstunden des 14. Januar 2023 mit der Äusserung, er werde die Haustüre einschlagen und sie umbringen, den Tod in Aussicht gestellt habe, um sie dazu zu bringen, die Katze Charly herauszugeben, was ihm jedoch nicht gelungen sei.