3. 3.1. Mit Berufungserklärung vom 8. August 2024 hat der Beschuldigte das vorinstanzliche Urteil vollumfänglich angefochten. Er verlangt unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten des Staates einen Freispruch sowie eine Entschädigung für 64 Tage ungerechtfertigte Haft von Fr. 12'600.00 zuzüglich Zins von 5 % seit 28. Januar 2023 und eines angemessenen Betrags für die ungerechtfertigten Ersatzmassnahmen. 3.2. Die Staatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 12. August 2024 und die Privatkläger mit Eingabe vom 26. August 2024 darauf, einen Nichteintretensantrag zu stellen oder Anschlussberufung zu erklären.