Über die Tragung der Vollzugskosten, unter Einschluss der Kosten der ausgestandenen und auf die Strafe angerechneten Haft, entscheidet die Vollzugsbehörde. 2.2. Gegen das dem Beschuldigten am 10. Januar 2024 im Dispositiv zugestellte Urteil meldete dieser am 11. Januar 2024 Berufung an. Das begründete Urteil wurde ihm am 22. Juli 2024 eröffnet.