seinem Kater "Charly" rief und dabei in Richtung des Hauses der Geschädigten an die Geschädigte adressiert folgende Worte schrie: "Wieso machst du das? Was hast du davon, lass meinen Kater raus." Der Beschuldigte wusste um die Geltung der vorgenannten Verfügung und der in der Verfügung angedrohten Strafandrohung von Art. 292 StGB, rechnete jedoch zumindest damit. Trotzdem richtete er seine Worte an die Geschädigte, was er wollte, zumindest aber rechnete er damit, dass die Geschädigte die an sie gerichteten Äusserungen wahrnehmen würde und nahm so die Missachtung der Verfügung billigend in Kauf.