4.1 Der Beschuldigte handelte wissentlich und willentlich der von der Kantonspolizei Aargau am 16.01.2023 um 19.00 Uhr gegenüber dem Beschuldigten erlassenen und bis am 16.04.2023, 19.00 Uhr, gültigen Verfügung, wonach er das Grundstück der Geschädigten C._____, Q-Weg in R.___