__ und A._____, Q-Weg in R._____, nahmen die Drohung aufgrund der Lautstärke des Beschuldigten und der kurzen Distanz zwischen dem Hauseingang des Beschuldigten und ihrem eigenen Haus wahr, nicht jedoch den zweiten Teil der Äusserungen, welcher leiser und lachend geäussert wurde. Sie nahmen die Drohung ernst und befürchteten, dass der Beschuldigte seine Drohung wahrmachen könnte und ihnen Gewalt antun würde, womit sie in Angst und Schrecken versetzt wurden.