Die Geschädigte macht eine Zivilforderung dem Grundsatz nach geltend. 2.2 Am 27.01.2023, ca. 20.54 Uhr, äusserte der Beschuldigte, welcher vor dem Eingang seiner Wohnung an der S-Strasse 33 in R._____ stand, wissentlich und willentlich lautstark in sein Mobiltelefon als Video-Audionachricht für einen D._____, dass sie (gemeint die Geschädigten) wollen, dass er rübergehe und alles und alle zerstöre und alle Seelen mitnehme. Dann fügte er lachend und etwas leiser hinzu, dass er dies nicht machen werde. Die Geschädigten C._____ und A._____, Q-Weg in R.___