Am 16.01.2023 um ca. 01.30 Uhr rief der Beschuldigte wissentlich und willentlich lautstark aus dem Fenster seiner Wohnung an die Geschädigte gerichtet, dass er nun rüberkommen und sie umbringen werde. Danach rannte er die Treppe runter, überquerte die Strasse, betrat das Grundstück der Geschädigten, blieb vor ihrer Haustüre stehen und drohte ihr erneut, sie umzubringen. Die Geschädigte nahm die Drohung ernst und befürchtete, dass der Beschuldigte seine Drohung wahrmachen könnte und in ihr Haus kommen und ihr Gewalt antun würde, womit sie in Angst und Schrecken versetzt wurde, was der Beschuldigte wusste und wollte, zumindest aber für möglich hielt und billigend in Kauf nahm.