Die Geschädigte nahm die Drohung ernst und befürchtete, dass der Beschuldigte seine Drohung wahrmachen könnte und Gewalt anwenden würde, womit sie in Angst und Schrecken versetzt wurde, was der Beschuldigte wusste und wollte, zumindest aber für möglich hielt und billigend in Kauf nahm. -3-