Der Beschuldigte hat mehrfach jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt. 2.1 Am 15.01.2023 gegen ca. 01.00 Uhr drohte der Beschuldigte der Geschädigten C._____, Q-Weg in R._____, als er vor deren Haus stand - nachdem er zunächst immer wieder ihren Namen gerufen und sie beschimpft hatte - wissentlich und willentlich, dass er nun zu sich in die Wohnung gehen, einen Gürtel holen, ihr diesen um den Hals legen und zuziehen werde. Danach überquerte der Beschuldigte die Strasse und ging hoch in seine Wohnung an der S-Strasse in R._____.