Am 14.01.2023, ca. 05.00 Uhr, begab sich der Beschuldigte über die Strasse an den Wohnort der Geschädigten C._____, Q-Weg, R._____, zur Holzbeige neben dem Gartentor der Geschädigten und stellte darauf eine brennende weisse Kerze sowie ein ca. 40 cm grosses Kruzifix auf und rief mit lauter Stimme immer wieder den Namen seines Katers sowie den Namen der Geschädigten. Dabei drohte der Beschuldigte der Geschädigten mehrmals wissentlich und willentlich, dass er die Haustüre einschlagen und sie umbringen werde, wenn sie nicht bis mittags den Kater "Charly" herausgebe.