Diese Entschädigung wird von der Beschuldigten zur Hälfte mit Fr. 5'023.15 zurückgefordert, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben und im Übrigen auf die Staatskasse genommen. Zustellung an: […] Hinweis zur Bedeutung der bedingt ausgesprochenen Strafe (Art. 44 Abs. 3 StGB)