Für das Verfassen der Anschlussberufungsbegründung und der Berufungsantwort macht der amtliche Verteidiger einen Aufwand von gesamthaft 8.5 Stunden geltend (Positionen vom 3. Oktober 2024, 4. Oktober 2024, 8. November 2024). Dieser Aufwand erweist sich als zu hoch, zumal der amtliche Verteidiger mit dem Sachverhalt und den sich stellenden Fragen bereits aus dem erstinstanzlichen Verfahren, für das er mit Fr. 10'046.31 umfassend entschädigt worden ist, bestens vertraut war. Zu beachten ist auch, dass an der bisherigen Verteidigungsstrategie festgehalten wurde. Die genannte Position ist um 2.5 Stunden auf 6 Stunden zu kürzen.