Die Staatsanwaltschaft, welche mit Berufung einen Schuldspruch wegen falscher Anschuldigung sowie mehrfachen Betrugs, eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und zu einer Busse von Fr. 1'300.00 sowie eine Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren beantragt hat, dringt insoweit durch, als dass die Beschuldigte der falschen Anschuldigung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu Fr. 30.00 sowie einer Verbindungsbusse von Fr. 300.00 verurteilt wird. Im Übrigen ist ihre Berufung jedoch abzuweisen.