4.8. Insgesamt ist die Beschuldigte zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 30.00, d.h. Fr. 1'200.00, Probezeit 2 Jahre, und zu einer Verbindungsbusse von Fr. 300.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, zu verurteilen. - 27 - 5. Landesverweis 5.1. Die Vorinstanz hat von einer Landesverweisung abgesehen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 5 Jahren (Berufungserklärung, S. 1).