Die Staatsanwaltschaft beantragt – ausgehend von den von ihr beantragten Schuldsprüchen wegen falscher Anschuldigung und mehrfachen Betrugs – eine Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen als Gesamtgeldstrafe à Fr. 30.00, bei einer Probezeit von 3 Jahren, sowie zu einer Busse von Fr. 900.00, ersatzweise 44 Tage Freiheitsstrafe (Berufungserklärung, S. 1). Die Beschuldigte macht geltend, dass die Staatsanwaltschaft die Strafe zu hoch angesetzt habe. Es wäre höchstens eine Gelstrafe von 50 Tagessätzen à Fr. 10.00 und eine Verbindungsbusse von Fr. 300.00 angemessen (Berufungsbegründung S. 9).