477 f. und act. 488). Sie suchte sich Arbeit und bemühte sich im Anschluss um die Rückzahlung der Sozialhilfeschuld, wobei sie Ihre Sozialhilfeschuld noch nicht vollständig zurückbezahlt hat (Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 10 f.). Insgesamt ist hier daher von einem leichten Fall im Sinne von Art. 148a Abs. 2 StGB auszugehen.