Nach dem Gesagten ist für das Obergericht erstellt, dass die Beschuldigte wusste, dass sie die Veränderung ihrer finanziellen Verhältnisse, mithin den Erhalt der Unterhaltsbeiträge, dem Sozialdienst der Gemeinde U._____ hätte melden müssen. Durch die unterlassene Meldung wollte sie den Sozialdienst über ihre tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse täuschen und zu hohe Sozialhilfeleistungen erhalten, um deren Betrag sie sich unrechtmässig bereichern wollte. Demgemäss hat sich die Beschuldigte des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe schuldig gemacht.