Mit Verfügung vom 10. Oktober 2019 gewährte der Sozialdienst der Gemeinde U._____ der Beschuldigten sodann rückwirkend ab dem 1. September 2019 bis am 31. Dezember 2019 die Bevorschussung der Alimente für ihren Sohn von Fr. 750.00 monatlich. Auch in dieser Verfügung wurde die Beschuldigte darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Sozialdienst - 17 - der Gemeinde U._____ über Änderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse sofort zu informieren hat (UA act. 399 ff.).