Mit Beschluss des Gemeinderates U._____ vom 7. Oktober 2019 wurde der Beschuldigten und ihrem Sohn rückwirkend per 3. September 2019 bis Dezember 2019 materielle Hilfe von monatlich Fr. 2'609.00, zuzüglich allfälliger Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkasse, gewährt (UA act. 253, act. 317). Zudem wurde die Beschuldigte erneut auf ihre Pflicht, alle Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Situation dem Sozialdienst umgehend zu melden, aufmerksam gemacht (UA act. 317). Mit Verfügung vom 10. Oktober 2019 gewährte der Sozialdienst der Gemeinde U.___