] sei aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen und habe ihr kein Geld für Essen gelassen, geschweige denn für die Wohnung und die obligatorische Krankenversicherung (UA act. 325). Anlässlich der Vorsprache beim Sozialdienst vom 10. September 2019 betreffend das Gesuch um materielle Hilfe hat sich die Beschuldigte mittels Unterschrift auf den in deutscher Sprache verfassten Dokumenten verpflichtet, über ihre Verhältnisse wahrheitsgetreu und umfassend Auskunft zu geben, Veränderungen in ihren Verhältnissen umgehend zu melden und die erforderlichen Unterlagen vorzulegen (UA act. 333, act. 335).