__ darauf aufmerksam gemacht worden, dass erhaltenes Geld zwingend für den Lebensbedarf – also für den Unterhalt und nicht für Schulden – eingesetzt werden muss (UA act. 323), weshalb für sie klar war, dass sich der erhaltene Unterhaltsbeitrag auf den aktuellen Monat bezieht. Damit ist erstellt, dass die Beschuldigte wusste, dass B._____ sowohl während ihres Zusammenlebens vom 8. März 2019 bis 6. August 2019 als auch für die Monate Oktober und November 2019 seiner Unterhaltspflicht vollumfänglich nachgekommen ist.