Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9). Ebenfalls führte sie aus, sie sei nicht erwerbstätig gewesen, als sie mit B._____ zusammenwohnte. Sie habe nichts zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts beigetragen, da sie nicht gearbeitet habe (UA act. 209; Protokoll der Berufungsverhandlung, S. 9).