im damaligen zu beurteilenden Zeitpunkt – nicht mächtig war, weswegen nicht erwartet werden kann, dass sie alles verstand. Vor diesem Hintergrund kann der subjektive Tatbestand nicht ohne Weiteres bejaht werden. Die Beschuldigte wird jedoch seit dem 12. November 2018 durch Rechtsanwalt Artan Sadiku vertreten (UA act. 135), welcher albanischsprachig ist. Zudem ist an der Verhandlung vor Bezirksgericht Kulm am 25. Februar 2019 eine Dolmetscherin, Frau D._____, anwesend gewesen, welche für die Beschuldigte übersetzte (UA act. 140; beim Bezirksgericht Kulm angefordertes Entschädigungsformular). Ihre fehlenden Deutschkenntnisse gereichten der Beschuldigten somit nicht zum Nachteil.