2.3.2. In tatsächlicher Hinsicht ist erstellt und im Berufungsverfahren unbestritten geblieben, dass B._____ mit Urteil des Bezirksgerichts Kulm vom 25. Februar 2019 verpflichtet wurde, der Beschuldigten für den Zeitraum vom 12. November 2018 bis zur Geburt des Kindes an ihren persönlichen Unterhalt monatlich im Voraus Fr. 2'400.00 zu bezahlen und ab Geburt an den Unterhalt des Kindes monatlich im Voraus Fr. 2'445.00 zu bezahlen (UA act. 136 ff.).