Der fehlende Strafantrag innert der Strafantragsfrist lässt ihn nicht als Nichtschuldigen erscheinen. Daher ist auch unerheblich, dass diesbezüglich das Strafverfahren gegen B._____ von der Staatsanwaltschaft wegen verspäteten Strafantrags nicht weiterverfolgt wurde (vgl. Einstellungsverfügung vom 6. Januar 2021, UA act. 185). Ebenso sind die Angaben der Beschuldigten wegen - 10 -