Lenzburg-Aarau passte ihre mit Berufungserklärung gestellten Anträge dahingehend an, als sie eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen à Fr. 30.00 als Zusatzstrafe zum Strafbefehl vom 7. Februar 2024 sowie eine Verbindungsbusse in Höhe von Fr. 900.00 beantragte. Das Obergericht zieht in Erwägung: