3. 3.1. Mit Eingabe vom 17. April 2023 meldete die Staatsanwaltschaft Lenzburg- Aarau Berufung an, nachdem ihr dieses im Dispositiv am 13. April 2023 zugestellt worden war. Das begründete Urteil wurde ihr daraufhin am 3. Juli 2024 zugestellt. 3.2. Mit Berufungserklärung vom 23. Juli 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau folgende Anträge: 1. Es sei in Aufhebung von Ziff. 1 und 2 die Beschuldigte der falschen Anschuldigung gemäss Art. 303 Ziff. 1 StGB i.V.m. Art. 2 Abs. 2 StGB sowie des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB schuldig zu sprechen.