7. Die Gerichtskasse Lenzburg wird angewiesen, dem amtlichen Verteidiger der Beschuldigten, Rechtsanwalt Artan Sadiku, Luzern, die richterlich auf CHF 10'046.31 (inkl. MWSt von CHF 718.26) festgesetzte Entschädigung auszurichten. Die dem amtlichen Verteidiger ausgerichtete Entschädigung kann zu einem späteren Zeitpunkt zur Hälfte und somit in der Höhe von CHF 5'023.15 von der kostenfälligen Beschuldigten zurückgefordert werden, sofern es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).