5. Die Beschuldigte hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 1'200.00 sowie den Auslagen von CHF 69.60, insgesamt CHF 1'269.60, zur Hälfte mit CHF 634.80 zu bezahlen. -6- Die restlichen Verfahrenskosten trägt der Staat. Die Dolmetscherkosten trägt der Staat. 6. Die Beschuldigte hat die Anklagegebühr von CHF 1'500.00 zur Hälfte mit CHF 750.00 zu bezahlen. Die restliche Anklagegebühr trägt der Staat.