Gestützt auf die täuschenden Angaben der Beschuldigten ging der Sozialdienst der Gemeinde U._____, wie von der Beschuldigten beabsichtigt, jeweils von ihrer gemäss eigenen Angaben deklarierten Notlage aus, berechnete ihre Ansprüche und zahlte ihr für die Monate September bis November 2019 Leistungen aus. Dadurch täuschte die Beschuldigte in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht den Sozialdienst der Gemeinde U._____ und erzielte zu Lasten der Gemeinde U._____ unrechtmässige Leistungen in der Höhe von total mindestens CHF 6'626.40 (September 2019: total CHF 1'408.40, Oktober und November 2019: je CHF 2'609.00).