Eventualiter hielt die Beschuldigte dies alles zumindest für möglich. Obwohl die Beschuldigte ebenfalls wusste, zumindest aber für möglich hielt, dass sie dies gegenüber dem Sozialdienst der Gemeinde U._____ jeweils hätte offenlegen müssen, tat sie dies nicht und täuschte dadurch den Sozialdienst der Gemeinde U._____ über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, was sie auch wollte, zumindest aber in Kauf nahm.