Als die Beschuldigte die hiervor erwähnten Anträge um Ausrichtung von Sozialhilfe und Alimentenbevorschussung stellte und alsdann die Leistungen bezog, wusste sie, dass sie sich anlässlich der Eheschutzverhandlung vor Bezirksgericht Kulm am 25. Februar 2019 wieder mit ihrem Ehemann versöhnt hatte und sie lediglich für den Fall, dass es zu einer erneuten Trennung kommen sollte, eine Trennungsvereinbarung aufgesetzt hatten. Ebenso wusste die Beschuldigte, dass sie und ihr Ehemann danach spätestens am 8. März 2019 das Zusammenleben ernstlich und mit der Absicht der Dauer wiederaufgenommen hatten und dazu zusammen in die Wohnung an der S-Strasse in T.___