Mit Verfügung vom 10. Oktober 2019 gewährte der Sozialdienst der Gemeinde U._____ der Beschuldigten gestützt auf deren Angaben rückwirkend ab dem 1. September 2019 bis am 31. Dezember 2019 die Bevorschussung der Alimente für C._____ in der Höhe von monatlich CHF 750.00. Die Beschuldigte wurde auch in dieser Verfügung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass sie den Sozialdienst der Gemeinde U._____ über Änderungen der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse sofort zu informieren hat. Am 31. Oktober 2019 zahlte der Sozialdienst der Gemeinde U._____ der Beschuldigten sodann für den Monat November 2019 Sozialhilfe von total CHF 2'609.00 aus.