Mit Entscheid vom 7. Oktober 2019 entschied der Gemeinderat U._____ gestützt auf die Angaben der Beschuldigten, dass ihr und ihrem Sohn C._____ mit Wirkung ab dem 3. September 2019 materielle Hilfe in der Höhe von monatlich CHF 2'609.00, zuzüglich allfällige Selbstbehalte und Franchisen der Krankenkasse, gewährt werde. Zudem wurde die Beschuldigte erneut auf ihre Pflicht, alle Veränderungen der persönlichen und wirtschaftlichen Situation dem Sozialdienst umgehend zu melden, aufmerksam gemacht.