auf die Welt gekommen, ca. zwei Monate nach dem Zusammenzug sei ihr Ehemann jedoch bereits wieder ausgezogen, seither bestehe wenig bis kein Kontakt mehr zu ihm und er leiste auch keine Unterhaltszahlungen. Zusätzlich führte die Beschuldigte in einem undatierten Schreiben an den Sozialdienst der Gemeinde U._____ aus, ihr Ehemann sei aus der Wohnung gegangen und sie sei jetzt mit ihrem viermonatigen Sohn ohne irgendwelche finanzielle Unterstützung. Er habe ihr kein Geld für Essen gelassen geschweige denn für die Wohnung und die obligatorische Krankenversicherung.